AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung nach BGB
Inselhäuser GmbH
Damenpfad 17
26548 Norderney

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Vermieter zustande. Dies kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
Die Bestätigung der Zimmer- oder Wohnungsreservierung durch den Vermieter führt zum Vertragsabschluss.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Tritt der Kunde als Vermittler auf, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Die reservierten Zimmer/Appartements sind dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung zu stellen und am vereinbarten Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt zurückzugeben. An stark frequentierten An-/Abreisetagen kann es in Ausnahmefällen passieren, dass das Ferienappartement oder das Hotelzimmer erst nach 14 Uhr bezugsfertig wird. Der Gast nimmt dies zur Kenntnis.
Eine Garantie für die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Appartements besteht nicht.
Der Vermieter darf den Vertrag zu jeder Zeit aufheben und stornieren.

4. Stornierungsbedingungen und Zahlungsbedingungen
Stornierungen müssen in Textform erfolgen.
Bei Buchungen kann der Vermieter eine Anzahlung von bis zu 100% des Gesamtpreises verlangen, die innerhalb einer festgelegten Frist zu leisten ist. Dies entnehmen Sie bitte der gebuchten Rate.
Die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen richten sich nach der gebuchten Rate:
Bei der flexiblen Rate können Sie bis zu 60 Tage vor Ankunft kostenlos stornieren und erhalten den vollen Betrag zurück. Bei einer Stornierung weniger als 60 Tage vor Ankunft bekommen Sie 20% zurückerstattet.
Die nicht stornierbare Rate bietet einen günstigeren Preis, allerdings ohne die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung. Der gesamte Buchungsbetrag ist sofort nach der Buchung zu zahlen und bei Stornierung nicht erstattungsfähig.
Rechnungen des Vermieters sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.

5. Haftung und Verantwortlichkeit
Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Kundenansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Pflichten des Gastes
Der Gast darf das Appartement/Zimmer nur zu Beherbergungszwecken und in dem Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast ist verpflichtet, das Appartement/Zimmer und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und in den dazugehörenden Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Für alle vom Mieter im Appartement/Zimmer eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und unter Umständen gegen Gebühr gestattet. In den Räumlichkeiten gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden. Offensichtlich betrunkene Personen haben keinen Zutritt zu den Zimmern/Ferienwohnungen. Personen, die über die gebuchte Personenzahl hinausgehen, werden mit 30,00 Euro pro Person und Tag berechnet. Bei Nichteinhaltung der Hausregeln darf der Vertrag sofort aufgehoben werden. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. In sämtlichen Ferienwohnungen und deren Balkonen und Terrassen ist das Grillen ausdrücklich nicht gestattet. Beim Verlassen des Appartements/Zimmers sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten. In dringenden Fällen ist es dem Vermittler gestattet, das Appartement/Zimmer zu betreten. Wenn der Gast bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, feststellt, muss dies spätestens am nächsten Tag dem Vermittler mitgeteilt werden. Sollte das Appartement/Zimmer bei Abreise des Gastes nicht besenrein hinterlassen werden, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Gebühr für die erforderliche Sonderreinigung zu verlangen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Reinigungsaufwand und wird dem Gast entsprechend in Rechnung gestellt.

7. Haftung des Gastes
Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und -umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner schuldhaft verursacht werden, sowie für die Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden in/an den Appartements/Zimmern, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter oder dem Vermittler anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536c BGB). Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, die Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden. Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben. Der Gast haftet bei Verlust des Zimmerschlüssels (oder Zweitschlüssels) mit einem Anteil von EUR 150,00.

8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Vermieters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

Menü